Als Gemeindemitglieder sind Sie sowieso immer gefragt, am 1. Advent aber noch dazu aufgerufen, Ihre Stimme abzugeben – bei der Wahl des Gemeindekirchenrates (GKR). So heißen die Mitglieder der Gemeindeleitung, die für eine Spanne von sechs Jahren gewählt werden. Ausnahme: Unsere Pfarrerin und unser Pfarrer, sie gehören dem GKR qua Amt an und sind die einzigen hauptamtlichen Mitglieder. Alle anderen Kandidierenden haben sie im Laurentiusboten (Ausgaben September- sowie Oktober/November) kennengelernt – oder sie bei einer Vorstellungsrunde in der ersten Monatshälfte des Novembers erlebt.
Dann kann die Wahl ja kommen! Sofern Sie nicht bereits Briefwahlunterlagen beantragt und eingesandt haben, sondern Ihre Stimme direkt am 30.11. abgeben kommen, haben Sie die Auswahl zwischen drei „Wahllokalen“ in unseren Pfarrbezirken (s. Grafik unten). Wahlberechtigt sind alle erwachsenen Mitglieder der Evangelischen Stadtkirchengemeinde ab dem Zeitpunkt der Konfirmation (14 Jahre).










